Verschlechterungen im Sozialhilfegesetz für in Not geratene Bürger
- Krankenversicherung ist nicht im Gesetz verankert!
- die Verpflichtung, schriftliche Bescheide auszustellen, ist gestrichen
- keine Mindeststandards mehr, sondern nach unten ungesicherte KANN-Leistungen
- Fürsorgeleistung mit weniger Rechten und großen Vollzugs-Spielräumen
- keine Deckung der realen Wohnkosten
- nur noch Unterstützung für begonnene Ausbildungen für Personen vor dem 18. Geburtstag
- Regress und verschärfter Unterhalt in allen Bundesländern werden möglich
Bildrechte: Die Armutskonferenz